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RKI bestätigt: Weder Viren-Existenzforschung, noch Kontrollexperimente durchgeführt

Ein Artikel von CoronaFakten

In Anbetracht der derzeitigen angespannten Lage ist es aus unserer Sicht wichtig aufzuzeigen, dass die höchste Instanz, welche für die Überprüfung aller Infektionskrankheiten zuständig ist, ihren Verpflichtungen bereits in Sachen Masernvirus nicht nachgekommen ist. Das Robert-Koch-Institut missachtete seine eigenen wissenschaftlichen Regeln. Seit 1998 sind die Regeln für wissenschaftliches Arbeiten (lege artis) durch die DFG verbindlich kodifiziert und von allen Universitäts-Rektoren unterschrieben. Das RKI hat sich an diese Regeln zu halten. In Anbetracht des folgenden E-Mail-Verkehrs wird deutlich, dass wir es hier mit einer unglaublich „schlampigen“ Arbeitsweise zu tun haben, welche schier unfassbare Ausmaße annimmt. Wenn die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens versäumt werden, wie es beim RKI nachweislich der Fall ist, dann muss man sich ernsthaft fragen, was hier verdammt noch mal vor sich geht! Weder wurden beim Robert Koch-Institut Kontrollexperimente durchgeführt, noch wurde beim RKI das Masernvirus jemals auf seine Existenz überprüft (Aussage RKI E-Mail Verkehr), obwohl der Masernvirus-Prozess aufgezeigt hat, dass sich hier gravierende Lücken und Mängel zeigen (Punkt 6 und 14 in der Liste). Zu guter Letzt scheint das RKI keineswegs daran interessiert zu sein, wie es mit den Impfnebenwirkungen aussieht, obwohl laut eigenen Aussagen das „Masernvirus“ Ribosomen enthalten soll! Sie werden am folgenden E-Mail Verkehr sehen, dass selbst diese Aussage aus eigenem Hause angezweifelt wird. Das schöne an der ganzen Sache ist, stellt man die richtigen Fragen und das von immer mehr Menschen, offenbaren sich immer mehr unfassbare Tatsachen!

Kommen wir zum E-Mail-Verkehr:

 

Am Mittwoch, 16. September 2015

An: NRZ-MMR (Nationales Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln)

Betreff: Bitte um Durchführung eines Experiments

Name: xxx

Institution: xxx

Sehr geehrte Frau Prof. Mankertz,

ich bitte Sie das Kontrollexperiment zu dieser Studie

http://edoc.rki.de/oa/articles/reuVp06OBA6uo/PDF/24bMiy8JQHag.pdf

durchzuführen – jedoch ohne die Zugabe eines Abstrichs eines Menschen oder Primaten, sondern einmal ganz ohne Abstrich und einmal mit einem Abstrich eines Nicht-Primaten – und einem renommierten Institut jeweils eine ausreichende Menge an „whole cell RNA“ zum Sequenzieren zur Verfügung stellen.

Sollten Sie die Kosten hierfür nicht aufbringen können, steht Ihnen für die Durchführung dieser Experimente ein Kostenträger verbindlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx

Anmerkung Corona_Fakten:

Eine einfache Frage, bzw. die Bitte darum, doch die notwendigen Kontrollexperimente durchzuführen, die aufzeigen würden, ob es sich um eine Fehlannahme handelt. Diese fehlen ebenfalls beim SARS-CoV-2


Am 22.09.2015 schrieb RKI-Info:

Sehr geehrter xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail, Prof. xxx hat uns gebeten zu antworten.

Bei der in dem Paper beschriebenen Genomsequenzierung eines Masernvirus handelt es sich um die Sequenzierung eines Virus, das in einer erkrankten Person per PCR nachgewiesen wurde.

Alle bei einer solchen Sequenzierung notwendigen Kontrollen wurden durchgeführt, darunter auch eine Negativkontrolle mit einem Masernvirus-freien Material. Weitere Kontrollen sind nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Judith Petschelt

Robert Koch-Institut

Pressestelle

Nordufer 20

13353 Berlin

Anmerkung Corona_Fakten:

Wir halten fest, dass das RKI auf Grund eines positiven PCR-Tests annahm, dass diese Person das Masernvirus in sich trägt und am 22.09.2015 behauptet, dass alle notwendigen Kontrollen durchgeführt wurden, jedoch ohne diese zu verlinken!
Welche Aussagekraft der PCR-Test hat, nämlich keine, können Sie unter anderem in unseren bereits fünf Artikeln zum PCR-Test nachlesen:

  1. Der PCR-Test ist nicht validiert | [Telegraph]
  2. Ein DNA-Test wird zum Manipulationsinstrument | [Telegraph]
  3. Der Wissenschaftsbetrug durch Prof. Christian Drosten | [Telegraph] | [Video] | [Podcast]
  4. Ergänzende Analyse zur 4. Sitzung des Corona-Ausschusses | [Telegraph]
  5. PCR: schlecht, schlechter, Tagesschau | [Telegraph]

Am 22.09.2015

An: RKI

Sehr geehrte Frau Dipl. oec. troph. Petschelt (RKI),

vielen Dank an Frau Prof. Mankertz für ihre Antwort.

Bitte richten Sie ihr aus, dass ich meine wissenschaftlich berechtigten Zweifel mit ihr und nicht gegen sie oder das RKI lösen möchte.

Ich gehe nicht mehr wie früher fälschlicherweise von Absicht oder Irreführung aus, sondern von einer Fehlentwicklung der wir alle unterliegen.

Stützen tue ich mich dabei u.a. auf die Auswertung von Karlheinz Lüdtke über die Frühgeschichte der Virologie, die das MPI für Wissenschaftsgeschichte veröffentlicht hat, auf eigene Forschung und die anderer.

Da das RKI sich im Mai 2002 den mittlerweile internationalen Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens der DFG unterworfen hat und darin u.a. gefordert wird „Kontrollversuche mit ebenso vollständiger Offenlegung des Versuchsaufbaus sind zentraler Bestandteil der wissenschaftlichen Methodik, um angewandte Methoden zu verifizieren und Störfaktoren auszuschließen.“, bitte ich Sie Frau Prof. xxx zu bitten, mir die Dokumentation der Kontrollversuche zukommen zu lassen die sie erwähnt hat, da diese in der angesprochenen Publikation und in den Zitaten nicht erwähnt und dokumentiert ist.

Ebenso bitte ich sie mir die Dokumentation zukommen zu lassen, in der das RKI festgestellt hat, dass das Masern-Virus in seinem Innern öfters Ribosomen enthält.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx (Bürgeranfrage)

Anmerkung Corona_Fakten:

Da innerhalb der Publikation keine Kontrollexperimente auftauchen, das RKI seit 2002 aber verpflichtet ist, diese durchzuführen und offenzulegen, wird hier nach diesen gefragt, weil das RKI anfangs zwar behauptete, dass diese durchgeführt wurden, aber keine Dokumentation diesbezüglich zugesandt hatte.


Von: xxx

Gesendet: Mittwoch, 30. September 2015

An: Mankertz, Annette (RKI)

Betreff: Bitte

Sehr geehrte Frau Prof. Mankertz,

bitte beantworten Sie die Fragen in dem Mail an Sie vom 22.9.2015.

Ich wiederhole hier, dass ich die offenen Fragen mit Ihnen und nicht gegen Sie klären möchte und erinnere daran, dass ich als Fach-Wissenschaftler und als Bürger das Recht habe, Einblick in die Dokumentationen der RKI-Versuche zum Masern-Virus zu bekommen.

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen,

xxx


Von: RKI-Info

Am 06.10.2015

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Nachfrage.

1.: Die Experimente zum Nachweis und zur Sequenzierung des Masernvirus für die genannte Publikation sind nicht im RKI, sondern in München durchgeführt worden.

2.: Viren können durchaus einige wenige Ribosomen enthalten. Vor allem bei größeren Viren wie Arena- oder eben Masernviren kann es bei der Abknospung an der Plasmamembran zum (zufälligen) Einschluss von zellulärem Material/Plasma – u.a. Ribosomen – kommen, unabhängig davon, in welches Kompartiment die Viren danach gelangen. Bei der Abknospung an der Membran gelangt zytoplasmatisches Material unkontrolliert in die Viruspartikel. Bei den eingeschlossenen Ribosomen handelt es sich höchstwahrscheinlich um nutzlosen Beifang (so sind Masernviren für die Replikation auf die Ribosomen der Wirtszelle angewiesen), der für die Viren aber auch nicht „schädlich“ ist. In der Fachliteratur ist der Einschluss von Ribosomen beispielsweise für die Arenaviren eindeutig beschrieben (z.B. „Molekulare Virologie“ von Modrow S et al.). Wir bitten um Verständnis, dass wir keine weiteren Literaturrecherchen zur Beantwortung von Wissensfragen durchführen können.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Judith Petschelt (RKI)

Anmerkung Corona_Fakten:

Wir halten fest, dass die Kontrollversuche, welche zu Anfang vom RKI benannt wurden – und das mit einer Selbstverständlichkeit –also nicht beim RKI durchgeführt worden sind, sondern in München! Da das RKI Co-Autor der Studie ist, fragt man sich bereits jetzt schon, warum das RKI diese nicht dieser Mail angehängt hat, obwohl explizit danach gefragt worden ist.


Von: xxx (Bürgeranfrage)

Gesendet: Mittwoch, 07.10.2015

An: RKI-Info; Prof. Mankertz, Annette

Betreff: Re: WG: Bitte

Sehr geehrte Frau Prof. Mankertz,

Sehr geehrte Frau Dipl. oec. troph. Petschelt,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 6.10.2015 auf meine Anfragen.

Zu 1.

Da Sie und das RKI Koautorin der besagten Publikation sind, tragen Sie gleichermaßen wie die anderen Autoren Verantwortung für den Inhalt der gemeinsamen Publikation, so wie es sich aus Gesetz, Rechtsprechung und den anderen Verpflichtungen (z.B. DFG-Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zu deren Einhaltung sich das RKI im Mai 2002 selbst verpflichtet hat) ergibt.

Da Sie in Ihrer Antwort vom 22.9.2015 aussagen, dass es diese Kontrollexperimente gibt, müssen Ihnen diese Kontrollversuche bekannt sein. Ihnen müssen die Kontrollversuche auch bekannt sein, sonst hätten Sie die Publikation gar nicht freigeben dürfen und das RKI hat sich verpflichtet alle Unterlagen zu allen Versuchen mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Bitte senden Sie mir deswegen diese Unterlagen zu.

Da ich als Bürger und Fachwissenschaftler der darüber arbeitet, ein Recht darauf habe, diese Unterlagen einzusehen, bin ich alternativ auch bereit, in den Räumen des RKIs diese Unterlagen einzusehen. Da aber alle Unterlagen in digitalisierter Form archiviert werden müssen, ist es im Sinne des Verwaltungsaufwandes ein Leichtes, mir diese Unterlagen in Form eines E-Mails zukommen zu lassen.

Bitte nennen Sie mir auch den Namen und Anschrift der Person oder der Personen, die die Kontrollversuche ausgeführt haben.

Zu 2.

Entgegen Ihrer Antwort war und ist diese Frage keine Wissensfrage,
sondern die berechtigte Anfrage aufgrund bestehenden Rechts (siehe hierfür meine Ausführungen zu 1. und das Informationssicherungs Gesetz). Als Bürger und Fachwissenschaftler, der darüber publiziert, habe ich das Recht auf Einblick in die Unterlagen zu den Erkenntnissen des RKI über Ribosomen als Beifang im Masern-Virus.

Bitte senden Sie mir diese internen Studien des RKI umgehend zu oder gewähren mir in den Räumen des RKI den Einblick.

3.

Bitte senden Sie mir ebenfalls die Dokumentation des RKI zu der Durchmesserangabe des Masern-Virus zu.

Vielen Dank und

freundliche Grüße,

xxx (Bürgeranfrage)

Anmerkung Corona_Fakten:

Das RKI wird jetzt direkt damit konfrontiert, dass es dazu verpflichtet ist, diese Dokumentationen – sowohl für die Kontrollexperimente – als auch für die Behauptung der Beinhaltung von Ribosomen im Masernvirus auszuhändigen, da dieses bis jetzt nicht einen einzigen Nachweis für seine eigene Behauptung geliefert hat. Wir sollten nicht vergessen, dass das RKI Co-Autor der Studie war! Wenn man dort also nicht mal in der Lage ist, eine solche Dokumentation zu liefern, an der man ja mitgewirkt hat, dann scheint hier etwas gewaltig schief zu laufen.


Von Fouquet, Helmut (RKI)

Am 12.10.2015

Sehr geehrter Herr xxx,

auf Ihre Anfrage teilen wir folgendes mit:

Zu der Veröffentlichung von

Sparrer et al.: „Complete Genome Sequence of a Wild-Type Measles Virus Isolated during the Spring 2013 Epidemic in Germany“, Genome Announcements, Vol. 2 (2014) Issue 2, http://edoc.rki.de/oa/articles/reuVp06OBA6uo/PDF/24bMiy8JQHag.pdf,

auf die sich Ihre Anfrage bezieht, liegen dem RKI keine Unterlagen über die im einzelnen durchgeführten Experimente zum Nachweis und zur Sequenzierung des Masernvirus sowie über Kontrollversuche vor. Wir haben zu der Publikation die Überprüfung der phylogenetischen Analyse und die Benennung des Masernvirus nach WHO-Nomenklaturregeln beigetragen. Der Nachweis des Virus wurde, wie bereits früher mitgeteilt, vom Erstautor der Veröffentlichung am Max von Pettenkofer-Institut in München geführt. Die Unterlagen müssten dort vorliegen.

Die Strukturaufklärung von Masernviren stand bisher nicht im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeiten des Fachgebiets für spezielle Licht- und Elektronenmikroskopie des RKI. Von daher wurden hier bisher keine Untersuchungen durchgeführt, die auf den Nachweis von Ribosomen in Masernviren abzielen. Vorhandene EM-Bilder zeigen Ribosomen-ähnliche Strukturen in den Viruspartikeln. Zum eindeutigen Nachweis reichen diese Bilder aber alleine nicht aus, da Ribosomen in den Ultradünnschnitten keine morphologisch eindeutige Form zeigen und die Strukturen daher auch andere Molekülansammlungen repräsentieren können. Zur Fachliteratur bezüglich Ribosomen in Arena-Viren siehe unsere E-Mail v. 06.10.2015.

Bezüglich des Durchmessers des Masern-Virus liegen im RKI keine eigenen Messreihen vor, die statistisch aussagekräftig sind. Masernviren sind, wie alle Paramyxoviren, äußerst variabel in der Größe. Das zeigt auch das vorhandene Bild-Material.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Dr. Helmut Fouquet

Robert Koch-Institut

Referat Grundsatz und Recht –

Nordufer 20, 13353 Berlin

Anmerkung Corona_Fakten:

Jetzt wird es spannend: Das RKI hat diese Kontrollen selbst nicht durchgeführt, ist aber der Meinung, dass diese in München vorliegen sollten. Diese Kontrollexperimente sind seit 2002 für das RKI verpflichtend! Auch sind sie unabdingbar um auszuschließen, dass man nicht einer Fehldeutung unterliegt. Ebenfalls gibt das RKI hier zu, dass nie aussagekräftige Untersuchungen durchgeführt wurden, die eindeutig bestätigen würden, dass das Masernvirus Ribosomen beinhaltet, obwohl zu Anfang und in anderen Mails diese Aussage immer wieder felsenfest behauptet wurde (z.B. im Jahr 2012)!


Von: XXX (Bürgeranfrage)

Gesendet: Montag, 12.10.2015

An: XXX; RKI-Info

Betreff: Re: Ihre Anfrage betreffend Untersuchungen des Masernvirus

Sehr geehrte Frau Prof. Mankertz,

vielen Dank, dass Sie die Antwort von Herrn Dr. Fouquet veranlasst haben.

Da Sie im Jahr 2012 anfragenden Bürgern mehrfach geantwortet haben, dass
der Durchmesser des Masern-Virus zwischen 120 bis 400 nm beträgt, frage
ich Sie an, auf konkret welche wissenschaftliche Beobachtung oder
Erkenntnis Sie sich bei der Durchmesserangabe gestützt haben?

Da Sie im Jahr 2012 anfragenden Bürgern mehrfach geantwortet haben, dass
das Masern-Virus öfters Ribosomen in seinem Innern enthält, frage ich
an, auf konkret welche wissenschaftliche Beobachtung oder Erkenntnis Sie
sich bei dieser Aussage gestützt haben?

Da Sie 2012 behaupteten, dass das Masern-Virus öfters Ribosomen in
seinem Innern enthält, haben Sie daraufhin im Hinblick auf die
Sicherheit der Masern-Komponente im MMR-Impfstoff die notwendigen
Schritte eingeleitet und falls ja welche, um die Gefahr von
Autoimmunreaktionen gegen Ribosomen in den Impfstoffen zu erforschen und
zu vermeiden?

Vielen Dank für Ihre Antwort und

freundliche Grüße,

XXX (Bürgeranfrage)

Anmerkung Corona_Fakten:

Die verantwortlichen Personen beim RKI werden erneut direkt mit ihren damaligen Aussagen konfrontiert, da bis jetzt kein einziger Nachweis für diese Behauptungen, weder bezüglich der Ribosomen, noch der Kontrollexperimente geliefert wurde, schleicht sich der Verdacht ein, dass es diese gar nicht gibt und unwissenschaftlich gearbeitet wurde, somit die Studie wertlos ist und das RKI unbedacht Falschaussagen tätigte. In der vorherigen E-Mail gab das RKI dies bereits zu!


Von: Fouquet, Helmut (RKI)

Am: 09.11.2015

Sehr geehrter Herr xxx,

auf Ihre Nachfrage teilen wir folgendes mit:

Unsere früheren Angaben entsprechen dem Stand der Wissenschaft.

Das Risiko von Autoimmunreaktionen gegen Ribosomen im Masernimpfstoff ist aus unserer Sicht als gering einzuschätzen. Zuständig für Fragen der Impfstoffsicherheit ist im übrigen das Paul-Ehrlich-Institut als Arzneimittelzulassungsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helmut Fouquet

Robert Koch-Institut

Anmerkung Corona_Fakten:

Denken Sie gerade dasselbe wie wir? Nachdem bis jetzt kein einziger Nachweis geliefert und zugegeben wurde, dass man keinen eindeutigen Beweis für die Ribosomen hat, behauptet man jetzt einfach, dass es so dem Stand der Wissenschaft entspräche. Dann hätten wir ein echtes Problem, denn wir haben keinerlei Gewissheit, weil alles auf reiner Spekulation beruht und nicht mehr als Fakt hingestellt werden darf!


Von: xxx (Bürgeranfrage)

Gesendet: Montag, 09.11.2015

An:  Fouquet, Helmut; Mankertz, Annette; RKI-Info

Betreff: Re: Ihre Anfrage betreffend Untersuchungen des Masernvirus

Sehr geehrter Herr Fouguet (RKI),

vielen Dank für Ihre Antwort.

Aus Ihrer Antwort ergibt sich deutlich und erkennbar, dass Sie die
gestellten Fragen nicht beantwortet haben. Der Stand der Wissenschaft, Rechtsprechung und Gesetz verpflichten Sie, diese Fragen korrekt und zeitnah zu beantworten.

Wie Sie wissen, gehören zu den Aufgaben des RKI und speziell von Frau
Prof. xxx, die Durchführung von Studien zur Sicherheit der Impfstoffe. Hieraus ergeben sich die Fragen:

1. Was hat das RKI und was hat Frau Prof. xxx zur Sicherstellung in Bezug auf die Sicherheit der Masern-Impfstoffkomponente unternommen und veranlasst, als sie erfahren und erkannt hat, dass Masern-Virus öfters Ribosomen in ihrem Innern enthalten?

2. Auf konkret welchen wissenschaftlichen Argumenten, Publikationen und
Überlegungen beruht Ihre Einschätzung, die Einschätzung von Frau Prof. xxx und die Einschätzung des RKI „Das Risiko von Autoimmunreaktionen gegen Ribosomen im Masernimpfstoff ist aus unserer Sicht als gering einzuschätzen.“

Da durch die Möglichkeit von Ribosomen im Impfstoff für jeden Beteiligten offensichtlich das Risiko von Autoimmunerkrankungen gegeben ist und die Nicht-Klärung und Nicht-Behebung dieser Möglichkeit einen fahrlässigen oder grobfahrlässigen Eingriff u.a. in die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Leben zur Folge haben können, bitte ich Sie, diese Fragen umgehend und zeitnah zu beantworten, die notwendigen Schritte umgehend und zeitnah zu veranlassen und diese mir zu dokumentieren.

Bitte beantworten Sie die zwei im Schreiben vom 12.10.2015 bis heute
unbeantwortet gebliebenen Fragen umgehend und zeitnah:

3. Da Sie im Jahr 2012 anfragenden Bürgern mehrfach geantwortet haben, dass der Durchmesser des Masern-Virus zwischen 120 bis 400 nm beträgt, frage ich Sie an, auf konkret welche wissenschaftliche Beobachtung oder Erkenntnis Sie sich bei der Durchmesserangabe gestützt haben? Bitte machen Sie mir die Dokumentation dieser wissenschaftlichen Beobachtungen und Erkenntnisse zugänglich.

4. Da Sie im Jahr 2012 anfragenden Bürgern mehrfach geantwortet haben, dass das Masern-Virus öfters Ribosomen in seinem Innern enthält, frage ich an, auf konkret welche wissenschaftliche Beobachtung oder Erkenntnis Sie sich bei dieser Aussage gestützt haben?

Ich darf daran errinnern, dass seit dem 12.10.2015, an dem diese Fragen gestellt wurden, fast ein Monat vergangen ist, in dem Sie diese Fragen nicht beantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX (Bürgeranfrage)


Von: Fouquet, Helmut (RKI)

Am 17.11.2015

Sehr geehrter Herr xxx,

auf Ihre Nachfrage teilen wir folgendes mit:

Aus der entfernten Möglichkeit, dass im Masernimpfstoff vereinzelt Ribosomen enthalten sind, folgte und folgt kein Handlungsbedarf in Bezug auf die Sicherheit von Impfstoffen. Ribosomen sind in jeder Zelle enthalten; ihr Potential Autoimmunreaktionen auszulösen, ist daher äußerst gering. Im übrigen haben wir unserer Nachricht v. 09.11.2015 nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Fouquet (RKI)

Anmerkung Corona_Fakten:

Sie wurden gerade Zeuge der eindeutigen Aussage, dass man keinen Grund für einen Handlungsbedarf erkennen kann! Trotz allein der Tatsache, dass bis jetzt noch immer kein Nachweis für die behaupteten Kontrollexperimente erbracht wurde und dass keine Nachweise der Existenz bzw. Nicht-Existenz der Ribosomen vorliegen, obwohl es so dargestellt wurde. Dass zelleigene Strukturen, wenn sie injiziert werden, zu Autoimmunerkrankungen führen können, ist dem RKI an dieser Stelle völlig egal und man spielt damit automatisch mit der Gesundheit unserer Kinder!


Von: xxx (Bürgeranfrage)

Gesendet: Dienstag, 17.11.2015

An: Fouquet, Helmut (RKI)

Cc: Mankertz, Annette; RKI-Info

Betreff: Re: Ihre Anfrage betreffend Untersuchungen des Masernvirus

Sehr geehrter Herr Dr. Fouquet,

vielen Dank für die konkrete Stellungnahme des RKI zum Thema Ribsomen in Impfstoffen.

Bitte beantworten Sie zeitnah die bisher und seit 12.10.2015 unbeantworteten Fragen Nr. 3 und Nr. 4.

3. Da Sie im Jahr 2012 anfragenden Bürgern mehrfach geantwortet haben, dass der Durchmesser des Masern-Virus zwischen 120 bis 400 nm beträgt, frage ich Sie an, auf konkret welche wissenschaftliche Beobachtung oder Erkenntnis Sie sich bei der Durchmesserangabe gestützt haben? Bitte machen Sie mir die Dokumentation dieser wissenschaftlichen Beobachtungen und Erkenntnisse zugänglich

4. Da Sie im Jahr 2012 anfragenden Bürgern mehrfach geantwortet haben, dass das Masern-Virus öfters Ribosomen in seinem Innern enthält, frage ich an, auf konkret welche wissenschaftliche Beobachtung oder Erkenntnis Sie sich bei dieser Aussage gestützt haben?

Ich darf daran errinnern, dass seit dem 12.10.2015, an dem diese Fragen gestellt wurden, über ein Monat vergangen ist, in dem Sie diese Fragen nicht beantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX


Von: Fouquet, Helmut RKI

Kopie (CC): Mankertz, Annette , RKI-Info

Am: 24.11.2015

Sehr geehrter Herr xxx,

auch insoweit gilt, dass aus unserer Sicht den bisher in dieser Angelegenheit gegebenen Antworten nichts weiter hinzuzufügen ist.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Fouquet (RKI)

Schlussfolgerung:

Eine erschreckende Erkenntnis. Wir halten folgende Fakten fest:

  1. Das RKI behauptet, die Kontrollversuche würden durchgeführt und man wüsste, dass das Masernvirus Ribosomen enthielte. Aus dem E-Mail-Verkehr wird eindeutig belegt, dass diese Behauptungen widerlegt sind.
  2. Auf konkretere Nachfragen, wo die Kontrollversuche zu finden seien nebst Dokumentation zur Aussage bezüglich der Ribosomen, musste das RKI zugeben, dass man diese selbst nie durchgeführt hat und auch scheinbar nicht bekannt sind. Trotz des Faktes, dass das RKI maßgeblich an der Studie beteiligt war.
  3. Auch musste das RKI im Verlauf des E-Mail-Verkehrs zugeben: „Bezüglich des Durchmessers des Masern-Virus liegen im RKI keine eigenen Messreihen vor.“
    Diese Aussage ist ein Schlag ins Gesicht, da bereits innerhalb des Masernvirusprozesses behauptet wurde, man hätte eigene Studien dazu, nur würde man diese nicht offen legen! (Siehe 2012 Vgl. E-Mail)
  4. Obwohl das RKI immer wieder behauptete, dass Ribosomen vorkommen, hat es keine Sicherstellung in Bezug auf die Sicherheit der Masern-Impfstoffkomponenten unternommen und veranlasst. Schlimmer noch, das RKI empfindet nicht mal den Drang, diese durchzuführen, obwohl dadurch die Gesundheit unserer Kinder hochgradig gefährdet wird!
  5. Damit handelt das RKI gegen die wissenschaftlichen Regeln, welche auch für es selbst verpflichtend sind.
  6. Das RKI kann und darf nicht als wissenschaftlich betitelt werden, wenn man solche grundlegenden Regeln missachtet!
  7. Da das RKI bis heute keine Versuche unternommen hat, die Existenz der Masernviren nachzuweisen und dies auch nicht einmal abstreitet (E-Mail-Verkehr aus dem Jahr 2017), ist eindeutig belegt, dass bis heute kein einziger wissenschaftlicher Nachweis für das Masernvirus existiert.
    In der E-Mail heißt es:
    „Im RKI wird nicht die Existenz von Masernviren erforscht – diese ist unstrittig -, im Zentrum stehen vielmehr die Eigenschaften des Virus und dessen Elimination durch ausreichend hohe Impfquoten.“
    Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass das RKI dazu verpflichtet ist, allen Zweifeln nachzugehen und mit den neuesten Methoden zu überprüfen!

Als Ergänzung bitten wir Sie, unsere Artikel zum Masernvirus-Prozess zu lesen. Dadurch wird Ihnen einiges klar und Sie können dies 1 zu 1 auf SARS-CoV-2 anwenden.

  1. Gerichtsprotokolle bestätigen: Kein wissenschaftlicher Nachweis für die Existenz des Masernvirus | [Telegraph]
  2. Corona_Fakten & Samuel Eckert widerlegen Correctiv zum Masernprozess | [Telegraph]
  3. CORRECTIV – Lankagate (und warum ich Schreiner mag)

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